Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Gestützt auf das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz (SVG), die zugehörige Signalisationsverordnung (SSV) und das kantonale Gesetz über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:
Signal 2.59.1 «Zonensignal Tempo 30» und in Gegenrichtung Signal 2.59.2 «Ende Zonensignal Tempo 30»
Im Gebiet Wiesenstrasse wird auf folgenden Strassen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert:
- Wiesenstrasse (ab Landstrasse bei der Parzelle Nr. 270)
- Friedhofweg, Schächlistrasse (ohne Signalisation, innerhalb der Zone)
Der Plan zur Tempo-30-Zone kann bei der Abteilung Bau und Planung zu den regulären Öffnungszeiten eingesehen werden.
EinsprachenEinsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 14. März 2025 bis 14. April 2025 beim Gemeinderat Gebenstorf, Vogelsangstrasse 2, 5412 Gebenstorf einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.
Gemeinderat Gebenstorf