Lebensbescheinigungen werden bei persönlichem Erscheinen am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste ausgestellt. Die Lebensbescheinigung ist kostenlos. Bitte vergessen Sie nicht, einen amtlichen Ausweis mitzunehmen.
Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Mit dem Inkrafttreten des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 ist neu das Familiengericht zuständig für die Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen.
Die Gesamthärte wird als „hart“ beurteilt. Der gemessene Wert betrug 20.6 Grad französischer Härte (°fH). Der Nitratgehalt liegt mit 9.9 mg Nitrat pro Liter innerhalb des Qualitätsziels von 25 mg und unterschreitet somit klar den Höchstwert von 40 mg. Das Trinkwasser erfüllt die chemische Anforderung gemäss der Lebensmittelgesetzgebung.
Behandlung des Wassers
Im Normalfall erfolgt die Entkeimung durch die UV-Anlage.
Herkunft des Wassers
98 % Grundwasser aus dem Gebiet Schachen, Windisch 2 % zugekauft von der Wasserversorgung Windisch
Wenn Sie stellensuchend sind oder arbeitslos werden, melden Sie sich bitte so rasch als möglich jedoch spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit während den Anmeldezeiten direkt beim RAV Brugg (Empfang/Anmeldung).
Öffnungszeiten & Anmeldefenster für Stellensuchende
Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Anmeldefenster für Stellensuchende Montag bis Mittwoch und Freitag 09.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag 10.00 bis 11.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Unterlagen für die Anmeldung
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zum Anmeldetermin beim RAV mit:
Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung (siehe auch §§ 6 + 59 BauG Kanton Aargau)
Verfahrensdauer
Das Baugesuch wird nach Eingang der vollständigen Akten während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Nach der Prüfung des Projektes durch die Baukommission beschliesst der Gemeinderat über das Baugesuch. Sofern keine Einsprachen vorliegen, dauert das Verfahren rund acht Wochen.
Baugesuche im vereinfachten Verfahren (Bagatell-Baugesuche), welche nach §61 des Kantonalen Baugesetzes nicht öffentlich aufgelegt werden müssen, werden durch die Abt. Bau & Planung direkt bewilligt. Das Verfahren dauert hier ca. 2-4 Wochen.
Allgemeines Das neue Hundegesetz ist seit 1. Mai 2012 in Kraft. Es schafft die Rahmenbedingungen für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und hat zum Ziel, das Zusammenleben von Mensch und Hund sowie den gegenseitigen Respekt von Nicht-Hundehaltenden und Hundehaltenden zu fördern.
Die Hundekontrollmarke wurde mit dem neuen Gesetz abgeschafft. Neu ist der Hund über den implantierten Mikrochip gekennzeichnet und registriert. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben. Das Chip-Obligatorium gilt für die Schweiz seit 1. Januar 2007, für Welpen schon seit 1. Januar 2006. Für Reisen ins Ausland verlangt die EU bereits seit 1. Oktober 2004 eine Chip-Kennzeichnung.
An- und Abmeldung Hunde Die Hundehaltenden müssen sich entweder vor oder kurz nach Anschaffung ihres ersten Hundes zuerst auf ihrer Wohngemeinde als Hundehalter registrieren lassen. Hundebesitzer/innen werden gebeten Kopien folgender Dokumente per Post oder per E-Mail zuzustellen oder bei den Einwohnerdiensten abzugeben:
Heimtierausweis oder Hundeausweis bzw. Impfausweis (mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer) Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns eine Kopie ihrer Halteberechtigung des kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben. Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt bei einem Tierarzt mit dem Mikrochip gekennzeichnet werden. Bei Übernahme eines Hundes ist in jedem Fall darauf zu achten, dass dieser gechipt ist. Mutationen Bei Mutation (Tod des Hundes, Adresswechsel) tragen die Hundehaltenden die Verantwortung, diese innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten Gebenstorf zu melden.
Hundetaxe Neuzuzüger, die einen Hund besitzen, oder Einwohner, die im Laufe des Jahres einen Hund anschaffen, können die Hundetaxe von CHF 120.00 direkt bei den Einwohnerdiensten bezahlen.
Falls eine fristgerechte Einreichung der Steuererklärung nicht möglich ist, bitten wir Sie, eine Fristerstreckung zu beantragen. Die Fristerstreckungen können online beantragt werden.
Dafür benötigen Sie lediglich Ihr Steuererklärungsformular (Adressnummer sowie Fristerstreckungscode welcher auf Formular aufgedruckt wurde).
Die Abteilung Finanzen kann bei vorliegen besonderer Verhältnisse für Steuerbeträge der ordentlichen Kantons- und Gemeindesteuern Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen oder Stundung) bewilligen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit der Abteilung Finanzen in Verbindung.
Ereignisse, die den Alltag unserer Gesellschaft auf den Kopf stellen, sind auch bei uns möglich – auch wenn wir uns hier sicher fühlen. Deshalb ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Diese Broschüre zeigt Ihnen, wo Sie im Ereignisfall in Gebenstorf Hilfe finden.
Zudem erfahren Sie, wie Sie sich auf eine allfällige Evakuation sowie auf einen länger andauernden Stromausfall vorbereiten können.
Es darf nur der eigene Steuerregisterauszug bezogen werden. Dieser kann online bestellt werden. Das Dokument kann gegen Vorlage eines Ausweises auf der Abteilung Steuern abgeholt oder per Post zugestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Kinder einen Steuerregisterauszug ihrer Eltern nur gegen Abgabe einer schriftlichen Vollmacht erhalten. Im Zweifelsfalle erfolgt ein Postversand direkt an die Eltern.
Identitätskarten können mittels persönlicher Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste (Minderjährige und bevormundete Person in Begleitung der gesetzlichen Vertretung/des Vormundes) beantragt werden.
Dazu wird ein aktuelles, nicht älter als 1 Jahr altes Passfoto (Kopfabstand zum Bildrand muss mind. 5 mm betragen, keine Kopfbedeckung, geschlossener Mund, allfällige Brillengläser dürfen nicht spiegeln) benötigt. Das Foto kann gratis vor Ort erstellt werden. Die zu ersetzende Identitätskarte ist vorzuweisen.
Bei Verlust der alten Identitätskarte, ist die Verlustanzeige von einer schweizerischen Polizeistelle vorzuweisen.
Gebühren
Die Gebühr für Minderjährige beträgt Fr. 35.00 und für Erwachsene Fr. 70.00. Die Identitätskarte von Minderjährigen ist 5 Jahre und von Erwachsenen 10 Jahre gültig.
Foto
Das Foto muss den Ansprüchen gemäss der Fotomustertafel entsprechen.
Die Einwohnerdienste bietet an, gratis ein Foto vor Ort zu erstellen. Das Foto kann ebenfalls digital oder gedruckt mitgebracht werden.
Ebenfalls ist es möglich, seine Körpergrösse vor Ort auszumessen.
Ausweis gestohlen oder verloren
Als Verlust eines Ausweises gelten Diebstahl, Verlieren/Verlegen oder vollständige Zerstörung. Damit Sie einen neuen Ausweis erhalten, müssen Sie bei einer schweizerischen Polizeistelle eine Verlustanzeige aufgeben und diese bei der Abteilung Einwohnerdienste vorweisen.
Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Verwenden Sie diesen Ausweis bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter.
ACHTUNG: Sollte ein verloren gemeldeter Ausweis wieder zum Vorschein kommen, darf dieser nicht mehr gebraucht werden, sondern ist dem Ausweiszentrum Aargau oder der Polizei abzugeben.
Bei der Beantragung eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zwingend vorzulegen.
Es kann nur Schweizer Bürger/-in werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde) erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung nieder.
Bund, Kanton und Gemeinden prüfen die Gesuche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und entscheiden unabhängig voneinander.
Formulare für die ordentliche Einbürgerung können Sie persönlich am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste abholen.
Das Fundbüro wird seit Dezember 2015 von der Einwohnerkontrolle der Gemeinde Untersiggenthal geführt. Wenn somit Fundgegenstände gefunden oder gesucht werden, kann dies direkt über die Einwohnerkontrolle Untersiggenthal, Tel. 056 298 01 00, Kornfeldweg 2, 5417 Untersiggenthal, abgehandelt werden.
Die ordentlichen Schalteröffnungszeiten sind wie folgt:
Die verlorenen Gegenstände werden durch die Einwohnerkontrolle in der Fundbürosoftware „easyfind“ erfasst. Mit easyfind steht den Fundbüros als auch den Bürgern eine umfassende elektronische Lösung zur vollständigen Abbildung des Fundwesens zur Verfügung. Somit kann online unter dem Link hier nach verlorenen Gegenständen gesucht werden.
Das Leumundszeugnis stellt einen Sammelbegriff dar für die Einschätzung eines Menschen, wie er seine rechtlichen, sozialen und ethischen Verpflichtungen erfüllt.
Bitte verwenden Sie für die Zahlungen nur noch den Einzahlungsschein mit QR-Code. Die bisherigen orangen und roten Einzahlungsscheine sind nur noch bis am 30.09.2022 gültig. Für die Bestellung von QR-Einzahlungsscheinen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Finanzen.
Jeweils Ende Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Diese wurden auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind.
Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung ausfüllen und der Abteilung Steuern zukommen lassen. Aufgrund der eingereichten Deklaration wird die Rechnungsstellung aus früheren Jahren überprüft. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Steuern jederzeit gerne zur Verfügung.
Formulare für die Visumerteilung sind bei der Schweizer Vertretung im jeweiligen Land erhältlich. Das Formular ist durch den Antragsteller und den in der Schweiz lebenden Garanten auszufüllen. Der Garant / die Garantin hat die Verpflichtungserklärung bei den Einwohnerdiensten einzureichen. Die Gebühren betragen Fr. 61.00. Die Einwohnerdienste leiten die Verpflichtungserklärung – zur Prüfung und Bearbeitung – an die Bewilligungsbehörde (Amt für Migration und Integration Kanton Aargau, in Aarau) weiter.
Mit dem Steuerkonto des Kantons Aargau behalten die Aargauer Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jederzeit den Überblick über den Stand ihrer Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Es erlaubt ihnen, bereits geleistete Zahlungen, ausstehende Rechnungen und eventuelle Guthaben einzusehen und nach Steuerart und -jahr zu filtern. Dank des integrierten QR-Rechnungscodes können offene Rechnungen schnell und einfach mit allen gängigen Banking-Apps gescannt und bezahlt werden. Das Steuerkonto bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, ihre Steuerangelegenheiten online einzusehen und bequem zu verwalten, und das alles ohne Einsatz von Papier, rund um die Uhr, von unterwegs oder bequem von zu Hause aus.
In der Werkleitungsauskunft von geoPro Suisse finden Sie umfassende Leitungskataster für Abwasser, Erdgas, Fernwärme, Kommunikation, Strom und Wasser. Sie können die Auszüge kostenlos als PDF oder DXF herunterladen.
Für die Leitungsauskunft müssen Sie sich einmalig kostenlos registrieren. Danach werden Ihre Angaben in der Regel innerhalb eines Werktages verifiziert. Sie erhalten ein E-Mail, sobald die Leitungsauskunft freigeschaltet ist. Ihre Angaben können zu statistischen Zwecken ausgewertet werden.
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