16. Mai 2024
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bauherrschaft: Adrian und Alina Brotschi, Sandstrasse 49, 5412 Gebenstorf
Bauvorhaben: Dachausbau
Standort: Parzelle 361; Sandstrasse 49
Das Baugesuch liegt vom 17. Mai bis 17. Juni 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.