07. Nov 2024
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bauherrschaft: Lernwerk Betriebe AG, Klosterzelgstrasse 28, 5210 Windisch
Bauvorhaben: Bestehende temporäre Nutzung in unbefristete Nutzung unbegleiteter minderjähriger Asylsuchenden (keine baulichen Eingriffe)
Standort: Parzelle 1815; Limmatstrasse 55 (Gebäude Nr. 5 und 6)
Kant. Zustimmung: AGV
Das Baugesuch liegt vom 8. November bis 9. Dezember 2024 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.