20. Feb 2025
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Gebenstorf
Bauherrschaft: Antonio Cristofaro, Oberriedenstrasse 69, 5412 Gebenstorf
Bauvorhaben: Neubau zwei Holzschöpfe (nachträgliches Baugesuch)
Standort: Parzelle 1633; Oberriedenstrasse 69
Das Baugesuch liegt vom 21. Februar bis 24. März 2025 während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Abteilung Bau und Planung auf.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann gegen ein Bauvorhaben während der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die schriftliche Einwendung hat eine Begründung und einen Antrag zu enthalten und ist im Doppel an den Gemeinderat zu richten.