In der Regel finden pro Jahr vier Termine für Wahlen und Abstimmungen statt.
Urnen-Öffnungszeiten, Sonntag, 09:00 - 09:30 Uhr
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, welche einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde verlangt werden. Dieses muss persönlich und gegen Vorlage eines Ausweises bei den Einwohnerdiensten abgeholt werden.
Brieflich abstimmen was ist zu beachten?
Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Couvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis spätestens am Dienstag vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden. Bei späterer Postaufgabe kann nicht garantiert werden, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig bei der Gemeinde eintrifft.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
Übersicht der anstehenden Abstimmungssonntage:
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