Landstrasse Knoten Wiesenstrasse
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Einbürgerung - ordentlich

Es kann nur Schweizer Bürger/-in werden, wer alle drei Bürgerrechte (Bund, Kanton, Gemeinde) erlangt hat. Diese dreifache Gliederung des Bürgerrechtes schlägt sich auch im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung nieder.

Bund, Kanton und Gemeinden prüfen die Gesuche aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und entscheiden unabhängig voneinander.

Formulare für die ordentliche Einbürgerung können Sie persönlich am Schalter der Abteilung Einwohnerdienste abholen.

-Merkblatt ordentliches Einbürgerungsverfahren
-Ordentliche Einbürgerung Kanton Aargau
Einwohnerdienste
Ausweise und Bescheinigungen

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