Jeweils Ende Februar werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. Diese wurden auf der Grundlage der letzten Veranlagung erstellt. Änderungen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden berücksichtigt, soweit sie bekannt sind.
Sollte Ihre Steuerrechnung zu hoch oder zu tief ausgefallen sein, können Sie ein Hilfsblatt für die Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung ausfüllen und der Abteilung Steuern zukommen lassen. Aufgrund der eingereichten Deklaration wird die Rechnungsstellung aus früheren Jahren überprüft. Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Steuern jederzeit gerne zur Verfügung.