Gemeindehaus Gebenstorf
Gemeindehaus Gebenstorf

Beglaubigungen

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Anwesenheit der zuständigen Amtsperson zu Papier gebracht wird. Es muss ein Personenausweis (ID oder Pass) vorgelegt werden.

Fotokopien werden beglaubigt, wenn das Original vorliegt.

Zuständig für Beglaubigungen sind der Gemeindeschreiber, dessen Stellvertreterin oder der Leiterin Einwohnerdienste.

Kosten
Pro Unterschrift Fr. 20.00, für Dokumentenbeglaubigung Fr. 10.00/Seite zuzüglich Fr. 1.00/Kopie.

Gemeindekanzlei
Ausweise und Bescheinigungen

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