Gemeindehaus Gebenstorf
Gemeindehaus Gebenstorf

Zahlungskonditionen provisorische Steuern

Die provisorischen Steuern sind bis 31. Oktober (= allgemeiner Fälligkeitstermin) zu bezahlen.

Für Ausstände ab 1. November wird ein Verzugszins in Rechnung gestellt und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.

Der Regierungsrat legt die Zinssätze (Vergütungszins / Verzugszins) jedes Kalenderjahr fest.

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