Gemeindehaus Gebenstorf
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Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Mit dem Inkrafttreten des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts per 1. Januar 2013 ist neu das Familiengericht zuständig für die Ausstellung von Handlungsfähigkeitszeugnissen.

KESD - Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
Ausweise und Bescheinigungen, Nützliche Links

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