Allgemeines
Das neue Hundegesetz ist seit 1. Mai 2012 in Kraft. Es schafft die Rahmenbedingungen für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und hat zum Ziel, das Zusammenleben von Mensch und Hund sowie den gegenseitigen Respekt von Nicht-Hundehaltenden und Hundehaltenden zu fördern.
Die Hundekontrollmarke wurde mit dem neuen Gesetz abgeschafft. Neu ist der Hund über den implantierten Mikrochip gekennzeichnet und registriert. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben. Das Chip-Obligatorium gilt für die Schweiz seit 1. Januar 2007, für Welpen schon seit 1. Januar 2006. Für Reisen ins Ausland verlangt die EU bereits seit 1. Oktober 2004 eine Chip-Kennzeichnung.
An- und Abmeldung Hunde
Die Hundehaltenden müssen sich entweder vor oder kurz nach Anschaffung ihres ersten Hundes zuerst auf ihrer Wohngemeinde als Hundehalter registrieren lassen. Hundebesitzer/innen werden gebeten Kopien folgender Dokumente per Post oder per E-Mail zuzustellen oder bei den Einwohnerdiensten abzugeben:
Heimtierausweis oder Hundeausweis bzw. Impfausweis (mit einer aktuellen Mikrochip-Nummer)
Besitzer eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns eine Kopie ihrer Halteberechtigung des kantonalen Veterinärdienstes zu, sobald sie diese erhalten haben.
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt bei einem Tierarzt mit dem Mikrochip gekennzeichnet werden. Bei Übernahme eines Hundes ist in jedem Fall darauf zu achten, dass dieser gechipt ist.
Mutationen
Bei Mutation (Tod des Hundes, Adresswechsel) tragen die Hundehaltenden die Verantwortung, diese innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten Gebenstorf zu melden.
Hundetaxe
Neuzuzüger, die einen Hund besitzen, oder Einwohner, die im Laufe des Jahres einen Hund anschaffen, können die Hundetaxe von CHF 120.00 direkt bei den Einwohnerdiensten bezahlen.